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Barrierefreiheitsgesetz Österreich

In sechs Schritten zur ersten Einschätzung.

Der kostenlose Selbstcheck zeigt, ob Ihr Webshop, Ihre Buchung oder Ihr Online-Angebot voraussichtlich vom österreichischen Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist.

Frage 1 von 6 Zielgruppe
01 · Zielgruppe

Richtet sich das Angebot auch an Privatkundinnen und Privatkunden?

Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist der mögliche Abschluss eines Verbrauchervertrags entscheidend.

02 · Vertragsabschluss

Kann der Vertrag direkt online abgeschlossen werden?

Dazu zählen verbindliche Bestellungen, Käufe, Reservierungen, Ticketkäufe oder Terminbuchungen. Eine bloße Anfrage kann anders zu beurteilen sein.

03 · Online-Funktion

Welche Hauptfunktion bietet die Website?

Wählen Sie jene Funktion, die den wichtigsten Online-Prozess am besten beschreibt.

04 · Beschäftigte

Wie viele Personen beschäftigt das Unternehmen?

Für die Ausnahme als Kleinstunternehmen müssen weniger als zehn Personen beschäftigt werden.

05 · Unternehmensgröße

Liegen der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme jeweils über 2 Millionen Euro?

Für die Kleinstunternehmens-Einstufung darf zumindest einer der beiden Werte die Grenze von 2 Mio. Euro nicht überschreiten.

06 · Sonderfall

Handelt es sich um eine öffentliche Stelle oder könnte eine andere Sonderregel gelten?

Für Behörden, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen gelten teilweise eigene Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit.

WCAG-orientiertTastaturbedienbar, klare Fokuszustände, semantische Struktur und reduzierte Bewegung.
DatenschutzfreundlichKeine Übertragung, keine Cookies und keine Speicherung der Antworten.
Transparente LogikQuellen und Entscheidungsgrundlagen sind direkt unter dem Tool angeführt.
Entscheidungslogik und Quellen anzeigen

Der Check bewertet vereinfacht, ob ein Verbrauchervertrag online abgeschlossen werden kann und ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach dem BaFG grundsätzlich ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro aufweisen.